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Thema Steuern

EINKOMMENSTEUER

Einkommensteuerlich ist zwischen der Selbstnutzung und der Vermietung zu unterscheiden.

a) Vermietung

aa) Zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören sämtliche Ausgaben, die mit der Vermietung des Objekts in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Dies sind während der Bauphase insbesondere:
• Zwischenfinanzierungszinsen während der Bauzeit,
• Damnum (Auszahlungsabgeld) aus der Endfinanzierung,
• im Zusammenhang mit der Zwischen- und der Endfinanzierung entstehenden Notar- und Grundbuchkosten,

während der Nutzungsphase nach Fertigstellung insbesondere:
• Bewirtschaftungskosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr,
Straßenreinigung, Hausverwalter und andere),
• Darlehenszinsen,
• Grundsteuer,
• Erhaltungsaufwendungen.

ab) Darüber hinaus sind erstmals im Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten abzuschreiben. Hierzu gehören
• Kaufpreis (ohne Bodenwertanteil),
• Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrages,
• Grundbuchkosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Auflassung,
• Grunderwerbsteuer.

GRUNDERWERBSTEUER

Für die Eigentumswohnung und den Tiefgaragenstellplatz fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises an. Diese ist im Kaufpreis nicht enthalten.

 
Sicherheiten und Service

ZAHLUNGSABWICKLUNG UND SICHERHEITEN

Der Gesamtkaufpreis ist ein Festpreis. Voraussetzungen für die Fälligkeit aller Kaufpreiszahlungen sind nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

• der Eingang einer schriftlichen Bestätigung des Notars beim Käufer, wonach der notarielle Kaufvertrag wirksam ist und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,

• der Vollzug der Bildung von Wohnungseigentum durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher,

• die Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers,

• die Sicherstellung der Freistellung des Vertragsobjekts von allen der Auflassungs- vormerkung im Rang vorgehenden oder gleichstehenden Belastungen, die vom Käufer nicht vertraglich übernommen wurden, und

• die Erteilung der Baugenehmigung.

14 Tage nach Eintreten der letzten der vorgenannten Voraussetzungen wird der Kaufpreis gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GewO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 MaBV fällig wie folgt:

• 30% nach Beginn der Erdarbeiten,
• 28% nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmerarbeiten,
• 16,8% nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
der Rohinstallation der Sanitär- und Elektroanlagen sowie des Fenstereinbaus einschließlich der Verglasung,
• 8,4% nach Rohinstallation der Heizungsanlage, des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten und der Herstellung des Estrichs,
• 4,9% für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und für die Fassadenarbeiten,
• 8,4% unmittelbar nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
• 3,5% nach vollständiger Fertigstellung auch der Außenanlagen.

Der Bautenstand wird dem Käufer jeweils durch eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers nachgewiesen.

SERVICE
ENDFINANZIERUNG

Auf Wunsch des Käufers vermitteln wir die Endfinanzierung im allgemeinen bis zur Höhe von 80% (im Einzelfall bis zur Höhe von 100%) des Kaufpreises zuzüglich Damnum zu den Konditionen und sonstigen Bedingungen entsprechend der Kapitalmarktlage bei Darlehensbewilligung und schaffen die Voraussetzungen dafür, daß die Darlehensmittel bereits während der Bauzeit eingesetzt werden können.

 
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BAUTRÄGER:
SIGNUM BAUBETREUUNG GMBH
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Regina Hesselberger
Veterinärstr. 2a
80539 München
Telefon 0 89 -17 86 45-0
Telefax 0 89 -17 86 45-10

 
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